Sonstiges

Datenschutzhinweise

Mit dieser Datenschutzerklärung kläre ich sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten innerhalb meines Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf, wobei hinsichtlich verwendeter Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend als „DSGVO“ abgekürzt) verwiesen wird.

Meine Kontaktdaten als Verantwortlicher

Verantwortlich im Sinne des Datenschutzrechts

Rechtsanwalt Steffen Reichwald

Berliner Straße 32, 16515 Oranienburg

Telefon: 03301 / 201520
Telefax: 03301 / 201521
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Webseiten:

http://www.rechtsanwalt-reichwald.com/

http://www.rechtsanwalt-verkehrsrecht-oranienburg.de/

http://www.rechtsanwalt-arbeitsrecht-oranienburg.de/

http://www.rechtsanwalt-autokaufrecht-oranienburg.de/

http://www.rechtsanwalt-erbrecht-oranienburg.de/

Link zum Impressum:

http://www.rechtsanwalt-reichwald.com/Impressum/kanzlei-oranienburg-reichwald.html

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Einen Datenschutzbeauftragten habe ich nicht. Sie erreichen mich über meine o.g. „Kontaktdaten als Verantwortlicher“.

Erläuterung zur Verarbeitung

Wenn sie mein zur Verfügung gestelltes Kontaktformular ausfüllen, erhebe ich die in der Eingabemaske abgefragten Daten, zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit ihnen auf Grundlage ihrer Einwilligung, § 6 a) EU-DSGVO. Die Daten werden gespeichert, solange dies für die Bearbeitung ihres Anliegens notwendig ist oder sie ihre Einwilligung widerrufen. In diesem Fall kann eine Speicherung erfolgen, sofern ich zur Dokumentation hierzu verpflichtet sind. Die auf dieser Webseite verarbeiteten Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern sie hierzu nicht ihre Einwilligung erteilt haben, oder die Weitergabe zur Bearbeitung eines Vertrages oder Mandates mit ihnen erforderlich ist, oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht, Art.6 Abs. 1 EU-DSGVO.

Bei Kontaktaufnahme über meine E-Mail-Adresse, Faxnummer oder Telefonnummer werden die in diesem Zusammenhang mir übermittelten personenbezogenen Daten zur Bearbeitung ihres Anliegens gespeichert. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind, wobei die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten mein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO ist, um ihr Anliegen überhaupt beantworten und gfls. bearbeiten zu können.

Verarbeitung durch den Besuch meiner Webseite

Wenn sie meine Webseite besuchen, erfolgen verschiedene Datenverarbeitungsvorgänge, über die ich sie hier informiere.

a) Technisch bedingte Datenverarbeitung

Beim Aufrufen der Webseite werden technisch bedingt Daten verarbeitet. Dies sind etwa IP-Adressen, Zeitpunkt der Anfrage, Name und URL der abgerufenen Dateien, Herkunft der Anfrage, verwendeter Browser und Betriebssystem. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt aus technischen Gründen zur Gewährleistung des technischen Ablaufs sowie zur Administration und Sicherung des Systems. Rechtsgrundlage ist § 6 f) EU -DSGVO mit meinem Interesse, die von ihnen über das Internet angeforderte Informationen zu liefern. Diese Daten werden nicht gespeichert und nach Verlassen der Webseite gelöscht.

b) Kontaktformular

Bei Nutzung des Kontaktformulars meiner Webseite erfolgt die Verarbeitung der abgefragten Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit ihnen auf Grundlage ihrer Einwilligung, § 6 a) EU -DSGVO. Die Daten werden gespeichert, solange dies für die Bearbeitung ihres Anliegens notwendig ist oder sie ihre Einwilligung widerrufen. In diesem Fall kann eine Speicherung erfolgen, sofern ich zur Dokumentation hierzu verpflichtet bin. Die auf dieser Webseite verarbeiteten Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern sie hierzu nicht ihre Einwilligung erteilt haben, oder die Weitergabe zur Bearbeitung eines Vertrages oder Mandates mit ihnen erforderlich ist, oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht, Art. 6 Abs. 1 EU -DSGVO.

c)Verwendung des Sevice von Google reCAPTCHA

Zum Zwecke der Datensicherheit wird im angebotenen Kontaktformular der Service reCAPTCHA des Unternehmens Google Inc verwendet, welcher vor allem dazu dient zu verhindern, dass missbräuchlich durch maschinelle und automatisierte Verarbeitung, also nicht durch eine natürliche Person, das Kontaktformular verwendet wird. Die Nutzung dieses Services inkludiert den Versand der IP-Adresse und ggf. weiterer von Google für den Dienst reCAPTCHA benötigter Daten an Google. Hierfür gelten die abweichenden Datenschutzbestimmungen des Unternehmens Google, Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Weitere Informationen zu den Datenschutzrichtlinien von Google Inc. finden sie unter http://www.google.de/intl/de/privacy oder https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/ .

Rechte der betroffenen Person

Werden personenbezogene Daten von ihnen verarbeitet, haben sie mir gegenüber als Verantwortlicher (meine Kontaktdaten finden Sie oben unter „Meine Kontaktdaten als Verantwortlicher“) jederzeit das Recht im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf unentgeltliche Auskunft, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO,

der Herkunft der Daten,

deren Empfänger,

den Zweck der Datenverarbeitung,

ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten, nämlich insbesondere entsprechend Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen,

das Recht nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen,

das Recht, eine erteilte Einwilligung in die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO),

das Recht zu verlangen, dass die sie betreffenden Daten, die sie mir bereit gestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und das Recht deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern sowie das Recht, der künftigen Verarbeitung der sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit zu widersprechen.

Letztendlich haben sie zudem das Recht auf  Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DSGVO.

Datenschutzhinweise

Mit dieser Datenschutzerklärung kläre ich sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten innerhalb meines Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte auf, wobei hinsichtlich verwendeter Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend als „DSGVO“ abgekürzt) verwiesen wird.

Meine Kontaktdaten als Verantwortlicher

Verantwortlich im Sinne des Datenschutzrechts

Rechtsanwalt Steffen Reichwald

Berliner Straße 32, 16515 Oranienburg

Telefon: 03301 / 201520
Telefax: 03301 / 201521
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Webseiten:

http://www.rechtsanwalt-reichwald.com/

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Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Einen Datenschutzbeauftragten habe ich nicht. Sie erreichen mich über meine o.g. „Kontaktdaten als Verantwortlicher“.

Erläuterung zur Verarbeitung

Wenn sie mein zur Verfügung gestelltes Kontaktformular ausfüllen, erhebe ich die in der Eingabemaske abgefragten Daten, zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit ihnen auf Grundlage ihrer Einwilligung, § 6 a) EU-DSGVO. Die Daten werden gespeichert, solange dies für die Bearbeitung ihres Anliegens notwendig ist oder sie ihre Einwilligung widerrufen. In diesem Fall kann eine Speicherung erfolgen, sofern ich zur Dokumentation hierzu verpflichtet sind. Die auf dieser Webseite verarbeiteten Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern sie hierzu nicht ihre Einwilligung erteilt haben, oder die Weitergabe zur Bearbeitung eines Vertrages oder Mandates mit ihnen erforderlich ist, oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht, Art.6 Abs. 1 EU-DSGVO.

Bei Kontaktaufnahme über meine E-Mail-Adresse, Faxnummer oder Telefonnummer werden die in diesem Zusammenhang mir übermittelten personenbezogenen Daten zur Bearbeitung ihres Anliegens gespeichert. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind, wobei die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten mein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO ist, um ihr Anliegen überhaupt beantworten und gfls. bearbeiten zu können.

Verarbeitung durch den Besuch meiner Webseite

Wenn sie meine Webseite besuchen, erfolgen verschiedene Datenverarbeitungsvorgänge, über die ich sie hier informiere.

a) Technisch bedingte Datenverarbeitung

Beim Aufrufen der Webseite werden technisch bedingt Daten verarbeitet. Dies sind etwa IP-Adressen, Zeitpunkt der Anfrage, Name und URL der abgerufenen Dateien, Herkunft der Anfrage, verwendeter Browser und Betriebssystem. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt aus technischen Gründen zur Gewährleistung des technischen Ablaufs sowie zur Administration und Sicherung des Systems. Rechtsgrundlage ist § 6 f) EU -DSGVO mit meinem Interesse, die von ihnen über das Internet angeforderte Informationen zu liefern. Diese Daten werden nicht gespeichert und nach Verlassen der Webseite gelöscht.

b) Kontaktformular

Bei Nutzung des Kontaktformulars meiner Webseite erfolgt die Verarbeitung der abgefragten Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit ihnen auf Grundlage ihrer Einwilligung, § 6 a) EU -DSGVO. Die Daten werden gespeichert, solange dies für die Bearbeitung ihres Anliegens notwendig ist oder sie ihre Einwilligung widerrufen. In diesem Fall kann eine Speicherung erfolgen, sofern ich zur Dokumentation hierzu verpflichtet bin. Die auf dieser Webseite verarbeiteten Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, sofern sie hierzu nicht ihre Einwilligung erteilt haben, oder die Weitergabe zur Bearbeitung eines Vertrages oder Mandates mit ihnen erforderlich ist, oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht, Art. 6 Abs. 1 EU -DSGVO.

c)Verwendung des Sevice von Google reCAPTCHA

Zum Zwecke der Datensicherheit wird im angebotenen Kontaktformular der Service reCAPTCHA des Unternehmens Google Inc verwendet, welcher vor allem dazu dient zu verhindern, dass missbräuchlich durch maschinelle und automatisierte Verarbeitung, also nicht durch eine natürliche Person, das Kontaktformular verwendet wird. Die Nutzung dieses Services inkludiert den Versand der IP-Adresse und ggf. weiterer von Google für den Dienst reCAPTCHA benötigter Daten an Google. Hierfür gelten die abweichenden Datenschutzbestimmungen des Unternehmens Google, Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA. Weitere Informationen zu den Datenschutzrichtlinien von Google Inc. finden sie unter http://www.google.de/intl/de/privacy oder https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/ .

Rechte der betroffenen Person

Werden personenbezogene Daten von ihnen verarbeitet, haben sie mir gegenüber als Verantwortlicher (meine Kontaktdaten finden Sie oben unter „Meine Kontaktdaten als Verantwortlicher“) jederzeit das Recht im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf unentgeltliche Auskunft, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO,

der Herkunft der Daten,

deren Empfänger,

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ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten, nämlich insbesondere entsprechend Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen,

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das Recht, eine erteilte Einwilligung in die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO),

das Recht zu verlangen, dass die sie betreffenden Daten, die sie mir bereit gestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und das Recht deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern sowie das Recht, der künftigen Verarbeitung der sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit zu widersprechen.

Letztendlich haben sie zudem das Recht auf  Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DSGVO.

§ 14 BGB (Unternehmer)

(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(2) Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

Der Verbrauchervertrag und die Bedeutung der Unternehmereigenschaft

Die Feststellung inwieweit jemand Unternehmer im Sinne des Gesetzes ist, spielt insbesondere bei Vertragsabschlüssen mit Verbrauchern eine Rolle, da in diesen Fällen Sondervorschriften greifen, welche in der Regel zu Gunsten des Verbrauchers dessen Rechte gegenüber dem Unternehmer regeln. So wird zum Beispiel gemäß § 241 a Abs. 1 BGB ein Anspruch des Unternehmers gegen einen Verbraucher ausgeschlossen, wenn dieser unbestellte Sachen oder unbestellte sonstige Leistungen (bewußt) an diesen übersendet oder wird gar im Verbrauchsgüterkauf die Beweislast zu Gunsten des Verbrauchers erleichtert (§ 476 BGB) und in § 475 BGB die Berufung des Unternehmers auf einen Zulasten des Verbrauchers vereinbarten Gewährleistungsausschluss unter gewissen Voraussetzungen ausgeschlossen.

Wer ist Unternehmer im Sinne des Gesetzes ?

In § 14 BGB wird definiert, wer Unternehmer im Sinne des Gesetzes ist. Hiernach gilt, dass ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, wobei eine rechtsfähige Personengesellschaft eine Personengesellschaft ist, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.Besonderes Augenmerk ist daher darauf zu richten, inwieweit der Vertragspartner des Verbrauchers ein Geschäft privat tätigt, oder ob er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit den Vertrag/das Rechtsgeschäft abgeschlossen hat. Die Fallgestaltungen, welche dafür oder dagegen sprechen, sind sehr vielschichtig, wobei der Verbraucher die Beweislast dafür zu tragen hat, dass sein Vertragspartner als Unternehmer im Sinne des Gesetzes gehandelt hat und insoweit die Sonderregelungen für Verbraucherverträge in den jeweiligen Vertragstypen zur Anwendung gelangen.

Soweit es um den Begriff der gewerblichen Tätigkeit zur Begriffsbestimmung der Unternehmereigenschaft geht, kann auf die Definition des Begriffs in § 1 Abs. 2 HGB (Handelsgesetzbuch) zurückgegriffen werden, wonach ein Gewerbe vorliegt, wenn eine planvolle auf gewisse Dauer angelegte, selbstständige und wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt und nach außen zum Vorschein kommt. Bei der hierfür erforderlichen Dauer der Tätigkeit sind Umstände erforderlich, welche den Schluss zulassen, dass es sich hierbei nicht um eine nur gelegentliche kurzzeitige Tätigkeit handelt, wobei solche Kriterien wie ein gewisser organisatorischer Aufwand für oder gegen eine solche Tätigkeit im konkreten Fall sprechen können. Das Merkmal der selbstständigen Tätigkeit stellt letztendlich klar, dass von einem Unternehmer nur ausgegangen werden kann, wenn dieser nicht in seiner Eigenschaft als zum Beispiel abhängiger Arbeitnehmer oder gar als Beamter im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Pflichten für sich selber gehandelt hat.

Auch die insoweit weitere Voraussetzung der Entgeltlichkeit und Gewinnerzielungsabsicht, welche als Solche zum Teil als Voraussetzung strittig ist, lässt sich letztendlich nur aufgrund der objektiven sich zeigenden Umstände im Einzelfall beweisen und muss unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung bestimmt werden, wobei ein Ansatz das äußere Erscheinungsbild und dessen Auftreten in der Öffentlichkeit und insbesondere am Markt aussagekräftige Indizien für eine etwaige Gewinnerzielungsabsicht liefern werden.

Kann Unternehmer auch sein, wer (nur) ein branchenfremdes Nebengeschäft im konkreten Fall abgeschlossen hat ?

Kommt man unter Berücksichtigung dieser Kriterien zu dem Ergebnis, dass ein Unternehmer ein Rechtsgeschäft abgeschlossen hat, stellt sich die weitergehende Frage, ob jemand beim Abschluss eines Verbrauchervertrages auch dann als Unternehmer im Sinne z.B. des § 474 BGB (Verbrauchsgüterkauf) oder z.B. § 491 BGB (Verbraucherdarlehensvertrag) anzusehen ist, wenn er lediglich ein branchenfremdes Nebengeschäft getätigt hat. Als Beispiel sei hierfür genannt, dass der als Unternehmer zu definierende Bauunternehmer eines seiner Fahrzeuge des Betriebes an einen Verbraucher verkauft.

Branchenfremdes Nebengeschäft des Unternehmers beim Verbraucherdarlehensvertrag

Für die Unternehmereigenschaft bei Verbraucherdarlehnsverträgen, hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 09.12.2008 (Akz.: XI ZR 513/7, BGHZ 179,126 Rn. 14 ff.,22) entschieden, dass Darlehensgeber im Sinne des § 491 BGB auch ein Unternehmer sein kann, dessen unternehmerische Tätigkeit sich nicht auf die Kreditvergabe bezieht. Ausschlaggebend hierfür sei lediglich, dass er bei Abschluss des Darlehensvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt hat, da bei Kaufleuten wie einer GmbH gemäß §§ 343, 344 HGB eine Vermutung für einen unmittelbaren Bezug des Darlehensvertrages zur gewerblichen Tätigkeit des Darlehensgebers streitet/spricht.

Branchenfremdes Nebengeschäft des Unternehmers beim Verbrauchsgüterkauf

Die dahingehende bisher im Kaufrecht in Rechtsprechung und Literatur strittige Frage, hat nunmehr der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung (BGH, Urteil vom 13.07.2011,Akz.: VIII ZR 215/11) zu entscheiden gehabt. In dem zur Entscheidung anstehenden Fall, hatte ein Verbraucher von einer juristischen Person, einer GmbH, welche nicht gewerbsmäßig mit Fahrzeugen handelt, einen Pkw gekauft. Im Vertrag vereinbarte die GmbH als Verkäuferin mit dem Verbraucher einen Gewährleistungsausschluss. Als später Mängel an der Kaufsache auftraten, verweigerte die Verkäufer GmbH unter anderem unter Bezug auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss die Rückabwicklung des Kaufvertrages durch Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des PKWs. Das Gericht hatte unter anderem zu klären, ob der Anspruch des Verbrauchers auf Rückzahlung des Kaufpreises bereits deshalb ausgeschlossen ist, weil ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss hätte sich die Verkäufer GmbH jedoch gemäß § 475 BGB nicht berufen können, wenn sie als Unternehmer im Sinne des § 474 BGB gehandelt hätte.

Im Ergebnis stellte der BGH unter Bezugnahme auf seine o.g. Rechtsprechung zur Bestimmung der Unternehmereigenschaft bei Verbraucherdarlehnsverträgen auch nunmehr für den Verbrauchsgüterkaufvertrag klar, das der Verkauf beweglicher Sachen durch eine GmbH an einen Verbraucher im Zweifel unter die Bestimmungen der §§ 474 ff. BGB zum Verbrauchsgüterkauf fällt, selbst wenn es sich bei dem Geschäft für den Unternehmer lediglich um ein branchenfremdes Nebengeschäft handelt. Im wesentlichen begründet das Gericht seine getroffene Entscheidung damit, dass die Anwendung der §§ 343,344 HGB bei der Prüfung, ob bei Kaufleuten ein Unternehmergeschäft im Sinne der §§ 14,474 BGB vorliegt, nicht nur der Rechtsprechung bei Verbraucherdarlehnsverträgen entspricht, sondern auch der mehrheitlichen Auffassung der Literatur. Eine Begrenzung der Unternehmereigenschaft auf professionelle Verkäufer, d.h. im vorliegenden Fall auf den Kreis der gewerblichen Kraftfahrzeughändler- sei abzulehnen, weil hierdurch der Schutzzweck der verbraucherschützenden Normen im Verbrauchsgüterkauf ins Leere liefe und deren Schutzzweck die Bedürftigkeit des Käufers und nicht die des Verkäufers ist.

Da der BGH seine Entscheidung auf eine gesetzliche Vermutung, nämlich § 344 Abs. 1 HGB, wonach das Rechtsgeschäft eines Kaufmanns im Zweifel als zum Betriebe seines Handelsgewerbes zuzuordnen ist, stützt, hätte der Unternehmer die Möglichkeit, diese Vermutung in einem streitigen Prozess zu widerlegen. In diesem Zusammenhang weist das Gericht jedoch beiläufig darauf hin, dass es sehr zweifelhaft sei, inwieweit Verkaufsgeschäfte einer GmbH überhaupt außerhalb der gewerblichen Tätigkeit der ein Handelsgewerbe betreibenden GmbH möglich sind.

Im Ergebnis kann daher gesagt werden, dass nunmehr auch im Kaufrecht sich der Unternehmer nicht mehr gegen die Anwendbarkeit der verbraucherschützenden Normen mit dem Verweis auf ein  branchenfremden Nebengeschäfte und der hierdurch fehlenden Untermehmereigenschaft wehren kann, sondern vielmehr konkret darlegen und im Streitfall beweisen muss, das das streitige Geschäft nicht seinem Handelsgewerbe zuzuordnen ist.

Sollten Sie mit Ihrem Vertragspartner im Streit über etwaige Rechte aus einem Vertrag sein (Vertragsrecht), sollte fachkundiger Rat durch einen Anwalt in Anspruch genommen werden, welcher u.a. prüfen wird, inwieweit Sondervorschriften für Verbraucherverträge zur Anwendung gelangen. Als Rechtsanwalt in Oranienburg vertrete ich Ihre berechtigten Interessen im Vertragsrecht unter Berücksichtigung etwaiger Besonderheiten im Verbraucherrecht, sei es außergerichtlich, aber auch vor Gericht.

§ 13 BGB  (Verbraucher)

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.